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Fachinformatiker für Systemintegration – Gehalt
Fachinformatiker:innen sind gefragte Fachkräfte. Deshalb kann sich das Gehalt von Fachinformatikern für Systemintegration schon während der Ausbildung sehen lassen. Während der drei Ausbildungsjahre liegt das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt bei 1.094 Euro.
In der Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration verdienst du ab Tag 1 ein Gehalt, das sich sehen lassen kann. Je nachdem, in welcher Region dein Ausbildungsbetrieb ansässig ist und ob nach Tarif vergütet wird, kannst du im ersten Ausbildungsjahr über 1.200 Euro brutto im Monat verdienen.
Das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt während der drei Ausbildungsjahre beträgt 1.094 Euro. Damit liegt die Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration über dem monatlichen Durchschnittswert von 1.066 Euro brutto eines Auszubildenden in Deutschland.
Ausbildungsvergütung in Westdeutschland
1. Lehrjahr: 1.044 Euro
2. Lehrjahr: 1.114 Euro
3. Lehrjahr: 1.195 Euro
Ausbildungsvergütung in Ostdeutschland
1. Lehrjahr: 996 Euro
2. Lehrjahr: 1.088 Euro
3. Lehrjahr: 1.150 Euro
TVAöD* in der Energie- und Wasserwirtschaft
1. Lehrjahr: 1.218,26 Euro
2. Lehrjahr: 1.268,20 Euro
3. Lehrjahr: 1.314,02 Euro
Quelle: BIBB, TVAöD, Stand 2024
Quelle: BIBB, TVAöD – Stand 2024. Durchschnittswerte.
Aus den Angaben lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten!
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung steigt auch dein Gehalt an. Das Einstiegsgehalt für Fachinformatiker:innen für Systemintegration liegt bei 2.800 bis 3.200 Euro brutto im Monat.
Mit einigen Jahren Berufserfahrungen erhöht sich auch dein Lohn. So kannst du mit einem durchschnittlichen Gehalt von 45.000 Euro im Jahr bzw. 3.750 Euro im Monat rechnen.
Wenn du nach dem Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen (TV-V) bezahlt wirst, hängt dein Gehalt davon ab, in welche Entgeltgruppe du eingestuft wirst.
In der Entgeltgruppe E8 verdienst du bereits in der ersten Erfahrungsstufe knapp 4.000 Euro im Monat und ca. 47.500 Euro im Jahr. Mit den Berufsjahren steigt deine Erfahrungsstufe und damit auch dein Gehalt.
Quelle: TV-V, Gehalt.de/destatis.de, www.jobs-beim-staat.de. Durchschnittswerte.
Aus den Angaben lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten!