Als kommunales Wasserversorgungsunternehmen mit rund 165 Beschäftigten versorgen wir täglich mehr als 500.000 Menschen in den mittelhessischen Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Gießen und Lahn-Dill mit einwandfreiem Trinkwasser von hoher Qualität. Neben der Trinkwassergewinnung und Trinkwasserversorgung üben wir die Betriebs- und Geschäftsführung für Verbände im Bereich Abwasserreinigung, Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung aus.
Wir achten in besonderem Maße auf Energie- und Umweltbewusstsein. Unser Energiemanagementsystem ist für den Bereich der Trinkwasserversorgung durch den TÜV-Rheinland zertifiziert nach DIN EN ISO 50001:2018.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzen wir in unserer Geschäftsstelle Gießen eine Stelle als Sachgebietsleitung für den Bereich Verbrauchsabrechnung, Auftragsabrechnung, Zahlungsverkehr, Kasse (w/m/d).
IHRE AUFGABEN- und VERANTWORTUNGSSCHWERPUNKTE:
IHR PROFIL:
UNSER ANGEBOT:
Der ZMW setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und strebt an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz i. S. d. Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) abzubauen. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten Bewerber (bitte entsprechenden Nachweis beifügen) werden im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagefähigen und vollständigen Unterlagen (u.a. Prüfungszeugnis, Arbeitszeugnisse) bis zum 20.03.2023 ausschließlich als PDF-Datei an:
bewerbung@zmw.de
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Frau Susanne Schneider, Telefon 0641 9506-111, gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Hinweis:
Die Bewerbungen werden von uns elektronisch gespeichert und verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung im Rahmen der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Ein Widerruf der Einwilligung führt dazu, dass die Bewerbung im Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann. Mit der Bewerbung verbundene Kosten (z. B. Reisekosten) werden nicht erstattet.
Die verwendete Sprachform umfasst alle Geschlechter gleichermaßen.