Als kommunales Wasserversorgungsunternehmen mit rund 165 Beschäftigten versorgen wir täglich mehr als 500.000 Menschen mit einwandfreiem Trinkwasser von hoher Qualität. Neben der Trinkwassergewinnung und Trinkwasserversorgung üben wir die Betriebs- und Geschäftsführung für Verbände im Bereich Abwasserreinigung, Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung aus. Im Rahmen dieser Betriebs- und Geschäftsführung werden 12 Kläranlagen, 130 RÜB, 20 Pumpwerke, 125 km überörtliche und 95 km örtliche Kanäle sowie 14 Hochwasserrückhaltebecken betrieben, wobei das größte HRB ein Fassungsvermögen von 16 Mio. m³ hat.
Wir achten in besonderem Maße auf Energie- und Umweltbewusstsein. Unser Energiemanagementsystem ist für den Bereich der Trinkwasserversorgung durch den TÜV-Rheinland zertifiziert nach DIN EN ISO 50001:2018.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzen wir in unserer Geschäftsstelle Gießen eine Stelle als
Bauingenieur (w/m/d) Gewässerunterhaltung / Hochwasserschutz.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Ihr Profil:
Unser Angebot:
Der ZMW setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und strebt an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz i. S. d. Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) abzubauen.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Bewerber (bitte entsprechenden Nachweis beifügen) werden im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagefähigen und vollständigen Unterlagen (u. a. Prüfungszeugnis, Arbeitszeugnisse) bis zum 02.07.2023 ausschließlich als PDF-Datei an:
bewerbung@zmw.de
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Frau Susanne Schneider, Telefon 0641 9506-111, gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke
Teichweg 24
35396 Gießen
www.zmw.de
Hinweis:
Die Bewerbungen werden von uns elektronisch gespeichert und verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung im Rah-men der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Ein Widerruf der Einwilligung führt dazu, dass die Bewerbung im Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann. Mit der Bewerbung verbundene Kosten (z. B. Reisekosten) werden nicht erstattet.
Die verwendete Sprachform umfasst alle Geschlechter gleichermaßen.