Der technische Wandel sowie die Erfordernisse einer modernen Rechtvorschrift machen es erforderlich, die seit über 15 Jahre gültige Rechtsvorschrift sowie den Rahmenplan zu überarbeiten. Jetzt ist es die Aufgabe der Sozialpartner, der zuständigen Stellen und der Verbände, die Novellierung des „Geprüften Netzmeisters“ voranzutreiben. Dazu gehört u. a. die Anpassung der IHK-Fortbildungsprüfungsregelungen „Geprüfter Netzmeister / Geprüfte Netzmeisterin“ aus dem Jahr 2005. Der Beitrag gibt vor diesem Hintergrund einen Statusbericht zum Stand der angesprochenen Überarbeitung.
Dieser Beitrag stammt ursprünglich aus der Fachzeitschrift DVGW energie | wasser-praxis. Die Autoren sind: Klaus Fischer (Bayernwerk Netz GmbH), Mario Jahn (rbv GmbH) & Antje Strodtkötter (DVGW e. V.)
Der Netzmeister ist ein eigenständiger Meisterabschluss mit besonderen fachlichen Anforderungen und muss daher – unabhängig vom Industriemeister – stärker auf die Vermittlung von neuen Themen aus der Energie- und Wasserversorgung sowie der Digitalisierung und Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Das gilt sowohl für den Prüfungsteil der Fachrichtungs-übergreifenden Basisqualifikationen als auch für die Prüfungsbereiche Technik, Organisation und Führung/Personal in allen Handlungsfeldern gleichermaßen.
Mit der Anpassung wird auch dem novellierten Berufsbildungsgesetz (BBiG) Rechnung getragen, welches die Gleichwertigkeit der akademischen und der dualen beruflichen Bildung stärkt. Eine attraktive berufliche Bildung ist wirtschaftlich unverzichtbar, um auch für die Zukunft eine beruflich qualifizierte Fachkräftebasis zu sichern.
Quelle: Klaus Fischer (Bayernwerk Netz GmbH), Mario Jahn (rbv GmbH) & Antje Strodtkötter (DVGW e. V.)
Um das Sachverständigenverfahren zur Anpassung der Fortbildungsprüfungsregelungen der IHKs über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit qualifizierten Stellungnahmen zu begleiten, wurde im Gremienverbund der Verbände zur beruflichen Qualifikation in der Energie- und Wasserversorgung von AGFW, BDEW, DVGW, rbv und VDE im Juni 2021 ein Projektkreis unter Beteiligung des DIHK konstituiert. Dieser Projektkreis besteht aus 20 aktiven Mitgliedern aus den vier Handlungsfeldern Fernwärme, Gas, Strom und Wasser.
Aufgrund der Anhörung vom 6. November 2019 ist es die Aufgabe des Projektkreises, einen Entwurf zu einer neuen Rechtsvorschrift zu erarbeiten. Aktueller Gegenstand der Diskussion sind die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen.
Ziel ist es, einen Kompromiss zwischen der Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen innerhalb der Netz- und Industriemeister und der berufsspezifischen Fachlichkeit zu erreichen. Dafür trifft sich der Projektkreis derzeit mindestens einmal pro Monat.
Erste Ansätze für die Änderung der bestehenden Abschlussbezeichnung
„Geprüfter Netzmeister“ sind bereits entwickelt. Diese könnte zukünftig
lauten: „Geprüfter Netzmeister, Bachelor Professional in der Netztechnik“. Denkbar wäre auch „Bachelor Professional in der Infrastrukturtechnik Gas/Wasser“. Eine finale Entscheidung steht in diesem Zusammenhang derzeit noch aus.