Fachinformatiker*innen sind gefragte Fachkräfte. Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung verdienen daher schon bereits mit Beginn der Ausbildung ein gutes Gehalt. Der Mittelwert über alle drei Ausbildungsjahre liegt bei 1.281 Euro brutto pro Monat.
Bereits im ersten Jahr rund 1.000 Euro brutto pro Monat verdienen? In der Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung ist das möglich. Noch mehr ist sogar drin, wenn du deine Ausbildung in einem Betrieb machst, das nach Tarif vergütet. Dann erhältst du schon im ersten Jahr über 1.300 Euro.
Diese Summe erreichst du sonst erst im dritten und letzten Jahr deiner Ausbildung. Mit einem durchschnittlichem Brutto-Ausbildungsgehalt von 1.281 Euro liegt die Ausbildung zu Fachinformatiker*innen für Anwendungsentwicklung über dem monatlichen Durchschnittsverdienst von 1.209 Euro brutto eines Azubis in Deutschland.
Quelle: BIBB, TVAöD, Stand 2026. Angegeben ist immer das Bruttogehalt. Aus den Angaben lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten.
durchschnittliche Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: 1.185 bis 1.213 Euro
2. Lehrjahr: 1.254 bis 1.280 Euro
3. Lehrjahr: 1.322 bis 1.358 Euro
TVAöD* in der Energie- und Wasserwirtschaft
1. Lehrjahr: 1.368,26 Euro
2. Lehrjahr: 1.418,20 Euro
3. Lehrjahr: 1.464,02 Euro
Gehalt auf einen Blick
Quelle: BIBB, TVAöD – Stand 2026. Durchschnittswerte.
Aus den Angaben lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten.
Hast du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, sind deine Gehaltsaussichten sehr gut. Das Einstiegsgehalt liegt zwischen 3.900 und 4.200 Euro brutto pro Monat.
Mit ein paar Jahren Berufserfahrung kann dein Monatsgehalt auch schon 4.500 Euro betragen. Das mittlere Jahreseinkommen liegt bei 56.700 Euro brutto bzw. 4.700 Euro pro Monat.
Wirst du nach TV-V bezahlt, dem Tarifvertrag für Stadtwerke, kommt es darauf an, welche Entgelt-Gruppe in deinem Arbeitsvertrag steht.
Wirst du in E 8 eingestuft, startest du bereits mit 4.280 Euro brutto im Monat. Auf das Brutto-Jahresgehalt gerechnet sind das rund 51.400 Euro.
Gehalt auf einen Blick
Quelle: destatis.de, kommunalforum.de, TV-V – Stand 2026. Durchschnittswerte.
Aus den Angaben lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten.